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ELTERNINITIATIVE  FÖRDERUNG  RECHENSCHWACHER  KINDER  und mit  TEILLEISTUNGSSCHWÄCHEN  NIEDERSACHSEN  (EFRK-TLS-NIEDERSACHSEN)
ZENTRALE FORDERUNG DER EFRK-TLS NIEDERSACHSEN
Qualifizierter Nachteilsausgleich und Qualifizierte Förderung
Wer Mathematik-Grundlagen nicht versteht, bekommt immer größere Folgeprobleme
Ursache der Dyskalkulie ist bis heute nicht im Einzelnen geklärt. Dyskalkulie ist eine multikausale Teilleistungsschwäche im mathematischen Bereich, die nicht allein  genetisch bedingt ist, ohne dass eine mangelnde Intelligenz oder eine unangemessene Beschulung  vorliegt. Diese äußert sich durch chronisches Versagen in Mathematik. Die Defizite zeigen sich in der  Richtigkeit und der benötigten Zeit bei der Bearbeitung von Aufgaben. Dyskalkulie äußert sich durch fehlendes mathematisches Begriffsvermögen, insbesondere mangelndes  Verständnis für Zahlen und Mengen, während in anderen Fächern jahrgangskonforme und gute  Leistungen gezeigt werden können.   Personen mit Dyskalkulie haben deutliche Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen, der Zuordnung von  Ziffern und Symbolen sowie beim Verständnis von Rechenvorgängen. Betroffen sind alle Bereiche wie  die Grundrechenarten, kleines und großes Einmaleins, Dezimalsystem und schriftliche Textaufgaben.   Als Folge leiden betroffene Schüler unter der Angst vor dem Rechnen oder haben generell Schulangst,  woraus sich eine allgemeine Schul- und Prüfungsanst entwickeln und sogar ein komplettes Vermei-  dungsverhalten auftreten kann. Angstzustände treten speziell vor Tests, Klassenarbeiten oder Prüfungen auf und äußern sich durch  Mutlosigkeit oder Traurigkeit können aber auch depressiv wirken und zu aggressivem Verhalten und  Ausreden, nicht in die Schule zu müssen, führen.   Ohne wirksame Hilfen bleibt eine Dyskalkulie bis ins Erwachsenenalter bestehen.Umso wichtiger sind  adäquate Hilfen und Förderungen. Hilfen bei Dyskalkulie im schulischen Bereich durch qualifizierten Nachteilsausgleich Hilfe im schulischen Bereich ist der qualifizierte Nachteilsausgleich und immer einzelfallorientiert.Das  erfordert in der Regel zuvor eine schulische und/oder fachärztliche Diagnose.   Da Dyskalkulie nicht heilbar ist verbleibt sie ein lebenslang und kann durch qualifizierte Hilfen nur  gelindert werden. Das bedeutet, dass ein Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie unbedingt über den  Grundschulbereich hinaus auch im Sekundarbereich I + II erforderlich ist.   Der qualifizierte Nachteilsausgleich vereinfacht oder bevorzugt nicht, sondern mindert den Lerndruck  und nimmt die Angst oder Mutlosigkeit. Die vereinbarten Maßnahmen sollen dem Schüler gerade so  viel entgegenkommen, dass er sich wieder an Mathe-Aufgaben heranwagen und kleine Erfolgs-  erlebnisse erleben kann. Konkrete Form und der Umfang des Nachteilsausgleichs hängen vom Einzelfall ab und müssen immer  individuell festgelegt werden. Generelle Beschlüsse, die alle Betroffenen gleich behandeln, sind kontraproduktiv. Der Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit herstellen und den Nachteil durch individuelle Erleich-  terungen ausgleichen wie Zeitzuschläge, den Einsatz von Hilfsmitteln (Taschenrechner oder Einmal-  eins-Tabellen) sowie durch Anpassungen bei Aufgabenstellungen und Leistungsbewertungen. Eine  genaue Umsetzung ist individuell vom einzelnen Schüler abhängig sollte von der Schulleitung in  Absprache mit den Lehrkräften individuell festgelegt werden.   Qualifizierter Nachteilsausgleich muss unbedingt mit einer gezielten, individuellen Lernförderung (i.d.R.  erfolgt diese außerschulisch) kooperieren. Nur in dieser Kombination kann der Lernweg geebnet  werden für gelingendes Mathelernen und für eine weitere Teilhabe am Unterricht. Die frühestmögliche Diagnose / Feststellung / Bemerkung wird erst ab Ende des ersten Schuljahrs sein  Die Schule wird selbst keine Diagnose stellen können aber mit Hilfe von entsprechenden Screenings  dazu beitragen die Rechenstörung zu erkennen. Abweichungen vom Durchschnitt in der jeweiligen  Altersgruppe können dann erste Hinweise auf eine mögliche Dyskalkulie geben.   Hilfen für die Eltern Wenn durch entsprechende Screenings in der Schule Auffälligkeiten festgestellt wurden sollten Lehr- kräfte zusammen mit den Eltern im Zweifel in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einem sozial- pädagogischen Zentrum eine vollständige Diagnostik einholen. Dies ist umso wichtiger um mögliche andere Ursachen für die geringen Mathematikleistungen auszuschließen. Zum Beispiel kann hinter den Rechenproblemen auch eine Aufmerksamkeitsstörung stecken. Sollte eine Dyskalkulie diagnostiziert sein so muss neben den Fördermaßnahmen in der Schule eine zusätzliche Rechentherapie erfolgen. Diese sollte in Einzelsitzungen von mindestens 45 Minuten statt- finden. Kürzere Sitzungen und Gruppentherapien bewirken erwiesenermaßen weniger. Dabei ist eine Interaktion / Absprache / Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten, Schule (Lehrkraft) – Therapeut – Eltern (Triangel-Prinzip), für den Erfolg der Maßnahmen von großer Wichtig- keit. Insbesondere zwischen Schule und Therapeut um die Therapie lehrplankonform anzupassen und bei Klassenarbeiten adäquate Aufgaben „geübt“ werden Auch die schulische Förderung von Kindern mit RS setzt bestimmte Bedingungen voraus. So sollte sie  neben der individuellen Abstimmung möglichst außen differenziert sein und durch eine qualifizierte  Fachehrkraft im Bereich Mathematik mit entsprechenden Kenntnissen erfolgen. Sofern dies in der  Schule selbst nicht sichergestellt werden kann muss eine Kooperation mit qualifizierten den  Mindeststandards entsprechenden Therapieeinrichtungen das Mittel der Wahl sein durch Einkauf von  entsprechenden Stundenkontingenten im Rahmen von Förderunterricht = Eigenbudgets der Schulen  angestrebt werden.  (vergleichbar dem individuellen Einkauf der Schulen von Betreuungsleistungen im  Ganztagsschulangebot)  Dies gilt insbesondere, wenn seitens der Schule keine vergleichbare Förderung angeboten wird,  werden kann oder deren Angebote nicht ausreichen. Mögliche Maßnahmen des Qualifizierten Nachteilsausgleichs ♦  Zeitliche Erleichterungen: Zusätzliche Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten und Prüfungen. ♦  Hilfsmittel: Nutzung von Veranschaulichungsmaterialien (z.B. Rechenstrahl, Dienes-Blöcke,      Einmal-Eins-Tabellen) ♦  Formelsammlungen oder Taschenrechnern ♦  Aufgabenstellungen: ♦  Klarere Formulierungen und Erläuterungen der Lehrkraft. ♦  Zulassen von Verständnisfragen zu Aufgaben. ♦  Übersichtliche Gestaltung der Arbeitsblätter und größere Skalen. ♦  Leistungsbewertung: ♦  Möglichkeit, Zwischenschritte aufzuschreiben. ♦  Reduzierung des Prüfungsumfangs. ♦  Stärkere Gewichtung mündlicher oder praktischer Leistungen. ♦  Anpassung von Hausaufgaben und Arbeitsaufträgen. ♦  Arbeitsplatz und Organisation: ♦  Ruhigerer Arbeitsplatz während Prüfungen. ♦  Zusätzliche Pausen. ♦  Mathematikarbeiten in zwei Teile aufteilen (Basisteil und Aufbauteil). Voraussetzungen und Vorgehensweise ♦  Diagnose:         Eine offizielle Diagnose einer Rechenschwäche, z.B. nach ICD-10 durch einen Kinder- und         Jugendpsychiater oder Psychotherapeuten, ist oft die Grundlage für die Beantragung eines         Nachteilsausgleichs. ♦  Antrag:        Die Eltern beantragen den Nachteilsausgleich formlos bei der Klassen- und Schulleitung und        legen die entsprechende Diagnose or. ♦  Zuständigkeit: Die Schulleitung und die Lehrerkonferenz entscheiden über die Gewährung und die konkreten Maßnahmen. ♦  Individuelle Anpassung:      Die Maßnahmen müssen individuell auf die Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten sein und      können je nach Bundesland variieren. ♦  Förderung:   Ein Nachteilsausgleich ist eine Ergänzung zu individuellen Fördermaßnahmen, die den        schulischen Anschluss sichern und Misserfolge reduzieren soll. Nachteilsausgleich in weiterführenden Schulen Ein qualifizierter Nachteilsausgleich bei einer diagnostizierten Rechenschwäche (Dyskalkulie) ist über die Grundschule hinaus erforderlich - um die Chancengleichheit zu wahren. Die konkrete Umsetzung und die verfügbaren Maßnahmen hängen auch hier vom individuellen Einzel- fall ab. Der Anspruch ergibt sich aus dem Benachteiligungsverbot des Artikels 3 Grundgesetz und dient der Anpassung der Prüfungs- und Lernbedingungen an die individuellen Bedürfnisse des Schülers. ♦  Voraussetzung:            Ein formales, oft amtsärztliches oder schulpsychologisches Gutachten, das die Dyskalkulie           bestätigt. ♦  Kein Notenschutz:   Wichtig ist, dass der Nachteilsausgleich die Leistungsbewertung nicht verändert (kein "Notenschutz" im Fach Mathematik); es geht ausschließlich um die Anpassung der  Bedingungen (z.B. Zeit, Hilfsmittel).   Konkrete Maßnahmen in der Sekundarstufe Maßnahmen werden individuell festgelegt und können je nach Bedarf variieren:   ♦  Zeitzugabe:          Verlängerung der Bearbeitungszeit bei schriftlichen Arbeiten und Prüfungen ♦  Mündliche Leistungen:         Stärkere Gewichtung mündlicher Prüfungsleistungen oder mündliche Ergänzung schriftlicher  Aufgaben (wobei Rechenoperationen hier oft nicht umgangen werden können, sondern nur    die Art der Darstellung variiert). ♦  Hilfsmittel:         Einsatz spezifischer, genehmigter Hilfsmittel (z.B. bestimmte Taschenrechner in bestimmten         Phasen, Formelsammlungen, die sonst nicht erlaubt wären). ♦  Technik:         Nutzung technischer Hilfen wie spezieller Software oder eines reizarmen Arbeitsplatzes (z.B.         separater Raum). ♦  Aufgabenstellung:         Ggf. andere Aufgabenstellungen, die die Kernkompetenz Mathematik prüfen, aber den         negativen Einfluss der Rechenschwäche minimieren. ♦  Keine Bewertung von Rechenfehlern in anderen Fächern:          Ähnlich wie bei LRS kann in Fächern wie Physik oder Chemie, wo Rechnen ein Werkzeug          ist, die korrekte Rechenoperation, nicht aber die Rechenschwäche an sich, bewertet werden ♦  Dokumentation:         Die Maßnahmen und die individuelle Lernentwicklung werden dokumentiert und regelmäßig         mit den Erziehungsberechtigten besprochen.
Für Fragen zu unseren Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  " Elterninitative Förderung Rechenschwacher Kinder u. mit Teilleistungsstörungen" Steinbrinker Straße 8, 31603 Diepenau- OT Steinbrink e-mail: efrk-tls-niedersachsen@t-online.de Internet: www.efrk-tls-niedersachsen.de wenden.
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Nachteilsausgleich