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Angst vorm Amt? Wir helfen Ihnen! Warten Sie schon eine gefühlte Ewigkeit auf Antwort zu Ihrem Antrag oder benötigen andere staatliche Hilfe oder Förderung ? Fühlen Sie sich hilflos oder allein gelassen im Umgang mit der Behörde? Fühlen Sie sich unwohl, wenn Sie zum Amt gehen müssen? Fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder Ihr Anliegen nicht erst genommen? Ein gestellter Antrag wurde abgelehnt und Sie wissen nicht was jetzt zu tun ist? Wenn Ihr Antrag von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde, ist das im ersten Moment natürlich furchtbar nervig. Bevor Sie aber sofort aufgeben und das Thema als gescheitert abhaken, sollten Sie Ruhe bewahren und die Lage analysieren. Möglicherweise ist die Situation gar nicht so endgültig, wie sie scheint. Aus Erfahrung wissen wir, dass ein Ablehnungsbescheid zu einem Antrag nicht das Ende sein muss. Oft gibt es noch andere Wege und Mittel, die zum Ziel führen können. Behalten Sie also einen kühlen Kopf und stellen Sie sich auf die neue Situation ein. Wir können Ihnen Anregungen geben wie man weiter vorgehen kann. Zu zweit ist besser als allein! Sie müssen nicht allein aufs Amt gehen. Nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit – einen so genannten Beistand.Das ist Ihr gutes Recht und steht im Paragraph 13 im 10ten Sozialgesetzbuch (10.SGB). Das Amt darf Ihren Beistand nicht ablehnen ! Informieren Sie Ihren Sachbearbeiter / die Behörde im Vorfeld oder zu Beginn des Gesprächs, dass Sie Herrn oder Frau Hilfreich als Ihren Beistand mitbringen werden / oder mitgebracht haben. Beistände „wirken“ Oftmals wirkt schon alleine die körperliche Anwesenheit Ihres Beistands bei den Gesprächen. So können vielfach festgefahrene Dinge geklärt werden und Sie erhalten ggf. Leistungen, die Ihnen bisher verwehrt wurden. Beistand als Zeuge Eine Möglichkeit ist, dass der Beistand „nur“ als stiller Zeuge bei dem Gespräch auf dem Amt daneben sitzt. Wenn der Beistand Stift und Zettel raus holt und sich Notizen macht, wird deutlich: Der Beistand passt auf, das „Amt steht unter Beobachtung“. Freunde oder Bekannte eignen sich als Beistand besser als Verwandte oder Verschwägerte. Sie gelten als glaubwürdiger, etwa wenn Sie nachweisen wollen einen Antrag oder bestimmte Unterlagen tatsächlich abgegeben zu haben. Beistand als Fürsprecher Ihr Beistand kann auch für Sie sprechen und damit für Sie das Anliegen stellvertretend vorbringen. Allerdings: Dann wird alles, was der Beistand sagt, so gewertet, als hätten Sie es selbst gesagt – es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich. Bei dieser Variante muss man sich natürlich vorbereiten. Der Beistand muss „Ihren Fall“ kennen und es muss geklärt werden, worum es geht: Was wollen Sie auf dem Amt erreichen? Wenn Sie einen Beistand mitnehmen, dann geht es nicht darum, dass der Beistand „mal ordentlich Rabatz macht und mit der Faust auf den Tisch haut“. Der Beistand sollte vielmehr ruhig und gelassen auftreten. Man erreicht am meisten, wenn man freundlich und sachlich im Ton, aber entschieden und hartnäckig in der Sache auftritt. Der Ton macht die Musik. Übrigens: Ihr Beistand muss keineswegs alle Sozialgesetze auswendig können. Entscheidend ist, er oder sie muss Ruhe bewahren können und sich den Umgang mit der Behörde zutrauen. Gut zu wissen, wenn Sie selbst als Beistand mit jemand anderem mitgehen: Zwar dürfen nur Anwälte „geschäftsmäßig“ – d.h. regelmäßig, gewohnheitsmäßig (egal ob mit oder ohne Bezahlung) – als Beistand auftreten. Wenn Sie aber nur ab und an mal andere als Beistand unterstützen, dann kann Ihnen niemand daraus einen Strick drehen. Sie brauchen Hilfe oder haben Fragen dazu ? Wenn Sie niemand wissen, der Sie als Beistand begleiten kann, dann sprechen Sie uns an. Dann versuchen wir für Sie einen Beistand zu organisieren. Nehmen Sie einfach Kontakt über Email zu uns auf. efrk-tls-niedersachen@t-online.de
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