Schulen in Niedersachsen sollen mehr Freiheiten bekommen
Niedersachsens Landesregierung will das Schulgesetz reformieren. Dadurch soll es mehr pädagogische
Freiräume und rechtliche Klarheit geben.
Die geplante Reform erlaubt Grundschulen, die Klassen eins bis vier als pädagogische Einheit zu führen.
Ein Beispiel dafür wäre, mehrere Jahrgänge gemeinsam in einem Raum zu unterrichten, wenn es etwa in
ländlichen Gebieten zu wenig Lehrer und Lehrerinnen gibt.
Distanzunterricht und NOTENSCHUTZ: Rechtssicherheit statt Einzelentscheidungen.
Auch der Distanzunterricht soll gesetzlich verankert werden - etwa bei Sturmwarnungen oder aus
pädagogischen Gründen. Bei Lese-Rechtschreibstörungen oder Dyskalkulie müssen Lehrer bisher
individuell entscheiden, ob und wie sie Notenschutz gewähren - etwa indem sie die Rechtschreibung aus
ihrer Bewertung ausnehmen. Das kann jedoch zu Konflikten, Beschwerden und sogar Gerichtsverfahren
führen. Eine klare gesetzliche Regelung ist nötig. Das schafft Rechtssicherheit und entlastet die Schulen
vor solchen Verfahren.
Wie geht es weiter?
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf nun zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Erst danach wird
der Gesetzesentwurf im Landtag beraten und über ihn abgestimmt. Das kann mehrere Monate dauern.
Aufgrund der politischen Mehrheit der Landesregierung ist eine Umsetzung wahrscheinlich. Allerdings kann
es durch die Kritiken der Verbandsbeteiligung noch zu Änderungen im Detail kommen.
Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie ausbauen und
weiterentwickeln